Nach 15-jähriger Prozessdauer und nach Aufhebung eines Urteils des OLG Köln durch den Bundesgerichtshof nebst Zurückverweisung an das OLG Köln zahlt der Landschaftsverband Rheinland aufgrund eines jetzt abgeschlossenen Vergleichs zusätzliches Architektenhonorar in Höhe von insgesamt rund 350.000,00 € zzgl. Zinsen für den gesamten Zeitraum.
Der in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht hoch komplizierte Honorarprozess auf der Grundlage einer alleine schon rund 140 Seiten starken Schlussrechnung erforderte die Einholung mehrerer Sachverständigengutachten durch das Landgericht Köln.
Nachdem das Verfahren in die zweite und dritte Instanz durchlaufen und der BGH die Sache an das OLG Köln zurückverwiesen hatte, konnte nun vor dem Hintergrund der vom BGH gegebenen Hinweise ein Vergleich mit dem genannten Inhalt geschlossen werden.